Musterprotestbrief

Musterbrief

Der Präsident am Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77-79
12043 Berlin
Telefon: 030 / 90191-0
Fax: 030 / 90191-122
E-Mail: poststelle@senjust.berlin.de – Senatsverwaltung für Justiz

Betr.: Haftbefehl gegen Herrn Yufanyi – DR II 710/10 wegen des Verhaftungsantrages der Oberfinanzdirektion Niedersachsen wegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 16.04.2007.

Sehr geehrter Herr Wolfgang Schollmeier,

Es ist mir/uns mitgeteilt worden, dass unter Ihrer Aufsicht ein Haftbefehl gegen einen Schwarzen Vater und Aktivisten durchgesetzt wird. Dieser wird durch einen Ihrer GV Herrn Johann Jöns verfügt, der Herrn Yufanyi Movuh schon für den 02.12.2010 vorgeladen hat, mit dem Ziel eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen.

Ich/Wir finde/n es nicht hinnehmbar, dass Herrn Yufanyi nicht nur das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wurde, wodurch seine Tochter ihn als Vater verloren hat, sondern dass Herr Yufanyi darüber hinaus auch noch dafür bestraft werden soll, dass er die ungerechte und rassistische Entscheidung des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts nicht akzeptieren will. Seit mehr als drei Jahren hat seine Tochter nur wenig Kontakt zu ihm und seit Juli 2007 hat die Mutter von Herrn Yufanyis Tochter jegliche Regelung des Gerichts missachtet, indem sie sich erst mit der Tochter über zwei Jahre lang in Mexiko aufhielt und nun, nach ihrer Rückkehr, nicht will, dass er wirklichen Kontakt hat und Verantwortung übernimmt. Das Recht des Kindes auf beide Eltern wird hier klar missachtet, obwohl das Gericht angeblich zum Wohl des Kindes entschieden hatte. Herr Yufanyi wurde ein Tag pro Woche Besuchsrecht zugestanden, diese Möglichkeit wird seit drei Jahren durch die Mutter ausgehebelt. Er hat schon eine Anwältin aus Berlin beauftragt für die Rechte seiner Tochter zu kämpfen. Trotzdem droht ihm die Verhaftung wegen der Weigerung, die Anwaltskosten seiner Ex-Frau zu übernehmen.

Ich/Wir stehe/n hinter Herrn Yufanyis Entscheidung. Um ein Vater zu sein und um das Recht seiner Tochter auf einen Vater zu wahren, brauchen beide die Möglichkeit, einander zu sehen, wann immer sie wollen. Herr Yufanyi ist als Vater eine wichtige Bezugsperson für Anna Nulia Yufanyi Movuh, um ihr den afrikanischen Teil ihrer Identität zu vermitteln.

Dass Herr Yufanyi die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht zahlen kann, durch das ihm und seiner Tochter diese Rechte abgesprochen worden sind, ist nur konsequent.

Wenn Herr Yufanyi verhaftet wird, werde/n ich/wir politisch alles einsetzen, dass sein Recht und das Recht seines Kindes aufrechterhalten werden.

Ich/Wir fordere/n Sie daher auf, diesen Haftbefehl nicht umsetzen zu lassen und sich vielmehr für seine Aufhebung und für die Rechte von Herrn Yufanyi und seiner Tochter einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Neue Entwicklungen bezüglich des Haftbefehls gegen einen Schwarzen Vater und Aktivisten, der für seine Tochter ein Vater sein will, es aber nicht sein darf.

Neue Entwicklungen bezüglich des Haftbefehls gegen einen Schwarzen Vater und Aktivisten, der für seine Tochter ein Vater sein will, es aber nicht sein darf.

Nachdem mehrere Proteste gegen die Verhaftung des Schwarzen Vaters und Aktivsten stattfand, ist der Haftbefehl, der seit 2007 gegen ihn besteht, an einen anderen Gerichtsvollzieher weiter gegeben worden. Der Gerichtvollzieher (JVHS a. GV) Herr Johann Jöns hat Herrn Yufanyi Movuh Mbolo für den 02.12.2010 vorgeladen um eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen und dieses Mal ohne seine dienstliche Emailadresse und Faxnummer preis zu geben. Der Grund ist vermutlich, eine weitere Faxkampagne und elektronische Proteste zu vermeiden. Der GV ist im Besitz eines Haftbefehls, falls Herr Yufanyi Movuh nicht zum oben genannten Termin erscheint.

The black child in Germany

Herr Yufanyi Movuh wird nach wie vor nicht zu dem Termin des neuen GV erscheinen und protestiert weiter gegen die rassistischen Beschlüsse des Amtsgerichts Göttingen und OLG Braunschweig. Die beiden Gerichte haben ihm das Sorgerecht für seine Tochter Anna Nulia Nkume Yufanyi Movuh aberkannt. Die Entscheidung erfolgte auf Basis der – auf einer rassistischen Vorstellung beruhenden Behauptung seiner weißen deutschen Ex-Frau Kerstin Gierth – Herr Yufanyi wolle seine Tochter entführen und mit in sein Heimatland Kamerun nehmen (trotz seines Studiums und Wohnsitzes hier in Deutschland).

Momentan hat er eine Rechtsanwältin in Berlin beauftragt, für die Rechte seiner Tochter zu kämpfen. Trotzdem droht ihm die Verhaftung wegen der Weigerung die Anwaltskosten seiner Ex-Frau zu übernehmen.

Um die Unterstützung von Herrn Yufanyi Movuh weiter zu führen, richten wir unsere Protestfaxe und Emails jetzt an den Präsidenten am Amtsgericht Neukölln: Wolfgang Schollmeier.

Wir danken allen, die gegen die Verhaftung des Aktivisten Yufanyi Movuh protestiert haben. Der Protest hat Wirkungen gezeigt – deswegen ist er bist jetzt nicht in Beugungshaft. Wir bitten um weitere Unterstützung für Herrn Yufanyi Movuhs Vater-Tochter-Kampagne für seine Rechte und die Rechte seiner Tochter.

Weil wir die Vaterrechte von Herrn Yufanyi verteidigen, fordern wir dazu auf, beim Vollstreckungssachbearbeiter, JVHS a. GV Johann Jöns, gegen die Verhaftung von Yufanyi Movuh Mbolo zu protestieren.
Protestfaxe und Mails bitte an:
den Präsidenten am Amtsgericht Neukölln: Wolfgang Schollmeier

Eine Kopie des Faxes bitte an: the_voice_berlin@gmx.de, The VOICE Berlin.

Mehr dazu: http://yufanyi.blogsport.de/
HAFTBEFEHL
http://yufanyi.blogsport.de/2007/10/16/meine-beweggruende/
http://thevoiceforum.org/node/305
http://www.thevoiceforum.org/node/676
Video: The Black child in Germany
Where are you my little Anna?

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Der Präsident am Amtsgericht Neukölln
Karl-Marx-Straße 77-79
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Telefon: 030 / 90191-0
Fax: 030 / 90191-122
E-Mail: poststelle@senjust.berlin.de – Senatsverwaltung für Justiz

Betr.: Haftbefehl gegen Herrn Yufanyi – DR II 710/10 wegen des Verhaftungsantrages der Oberfinanzdirektion Niedersachsen wegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 16.04.2007.

Sehr geehrter Herr Wolfgang Schollmeier,

Es ist mir/uns mitgeteilt worden, dass unter Ihrer Aufsicht ein Haftbefehl gegen einen Schwarzen Vater und Aktivisten durchgesetzt wird. Dieser wird durch einen Ihrer GV Herrn Johann Jöns verfügt, der Herrn Yufanyi Movuh schon für den 02.12.2010 vorgeladen hat, mit dem Ziel eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen.

Ich/Wir finde/n es nicht hinnehmbar, dass Herrn Yufanyi nicht nur das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wurde, wodurch seine Tochter ihn als Vater verloren hat, sondern dass Herr Yufanyi darüber hinaus auch noch dafür bestraft werden soll, dass er die ungerechte und rassistische Entscheidung des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts nicht akzeptieren will. Seit mehr als drei Jahren hat seine Tochter nur wenig Kontakt zu ihm und seit Juli 2007 hat die Mutter von Herrn Yufanyis Tochter jegliche Regelung des Gerichts missachtet, indem sie sich erst mit der Tochter über zwei Jahre lang in Mexiko aufhielt und nun, nach ihrer Rückkehr, nicht will, dass er wirklichen Kontakt hat und Verantwortung übernimmt. Das Recht des Kindes auf beide Eltern wird hier klar missachtet, obwohl das Gericht angeblich zum Wohl des Kindes entschieden hatte. Herr Yufanyi wurde ein Tag pro Woche Besuchsrecht zugestanden, diese Möglichkeit wird seit drei Jahren durch die Mutter ausgehebelt. Er hat schon eine Anwältin aus Berlin beauftragt für die Rechte seiner Tochter zu kämpfen. Trotzdem droht ihm die Verhaftung wegen der Weigerung, die Anwaltskosten seiner Ex-Frau zu übernehmen.

Ich/Wir stehe/n hinter Herrn Yufanyis Entscheidung. Um ein Vater zu sein und um das Recht seiner Tochter auf einen Vater zu wahren, brauchen beide die Möglichkeit, einander zu sehen, wann immer sie wollen. Herr Yufanyi ist als Vater eine wichtige Bezugsperson für Anna Nulia Yufanyi Movuh, um ihr den afrikanischen Teil ihrer Identität zu vermitteln.

Dass Herr Yufanyi die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht zahlen kann, durch das ihm und seiner Tochter diese Rechte abgesprochen worden sind, ist nur konsequent.

Wenn Herr Yufanyi verhaftet wird, werde/n ich/wir politisch alles einsetzen, dass sein Recht und das Recht seines Kindes aufrechterhalten werden.

Ich/Wir fordere/n Sie daher auf, diesen Haftbefehl nicht umsetzen zu lassen und sich vielmehr für seine Aufhebung und für die Rechte von Herrn Yufanyi und seiner Tochter einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

The black child in Germany

The black child in Germany

Haftbefehl für einen Schwarzen Vater und Aktivisten, der für seine Tochter ein Vater sein will, es aber nicht sein darf.

Protestfaxe

Haftbefehl für einen Schwarzen Vater und Aktivisten, der für seine Tochter ein Vater sein will, es aber nicht sein darf.
Von der Residenzpflicht zum Kindsentzug.

Seit Juni 2010 liegt erneut ein Haftbefehl gegen Herr Yufanyi Movuh Mbolo vor: „Während Sarrazin redet, handelt der deutsche Staat“!

Am 21.12.2007 wurde Haftbefehl gegen den Schwarzen Vater und Aktivisten Herrn Yufanyi Movuh Mbolo erlassen, weil er die rassistischen Beschlüsse des Amtsgerichts Göttingen und OLG Braunschweig nicht akzeptieren will (siehe: http://yufanyi.blogsport.de/images/HaftbefehlMbolo_01.pdf).

Die beiden Gerichte haben ihm das Sorgerecht für seine Tochter Anna Nulia Nkume Yufanyi Movuh aberkannt. Die Entscheidung erfolgte auf Basis der – auf einer rassistischen Vorstellung beruhenden – Behauptung seiner weißen deutschen Ex-Frau, Kerstin Gierth, Herr Yufanyi wolle seine Tochter entführen und mit in sein Heimatland Kamerun nehmen (trotz seines Studiums und Wohnsitzes hier in Deutschland). Seit 2007 hat Herr Yufanyi nur zweimal Kontakt zu seiner Tochter gehabt, weil die Ex-Frau zwei Monate nach der Gerichtsentscheidung mit ihr nach Mexiko gegangen ist und damit Vater und Tochter die Möglichkeit genommen hat, zueinander Kontakt zu haben. Allem Anschein nach diente das Verfahren der deutschen Mutter dazu, Herrn Yufanyi und seine Tochter einander zu entfremden und Anna Nulias Aufenthaltsort ohne Einflussnahme des Vaters bestimmen zu können. Aus diesen Gründen weigert er sich, die Kosten, die seiner Ex-Frau in dem Verfahren entstanden sind, zu übernehmen (mehr dazu: http://yufanyi.blogsport.de/2008/01/22/beschwede-gegen-den-kostenfestsetzungsbeschluss). Auch als sich die Ex-Frau und die Tochter in Mexiko aufhielten, hat Herr Yufanyi versucht, durch E-Mails und eine Kontaktperson, Verbindung zu seiner Tochter aufzunehmen – ohne Erfolg.

Herr Yufanyi lebt seit 1998 in Deutschland und wohnt zurzeit in Berlin. Er promoviert an der Universität Göttingen.

Im September 2009 kehrte die Ex-Frau nach Deutschland zurück und entschuldigte sich bei Herrn Yufanyi, dass sie „soweit“ gegangen sei und bat ihn, in Kontakt zu der Tochter zu treten (siehe: http://yufanyi.blogsport.de/2010/09/09/letter-from-kerstin-2009/).
Das tat er sofort und Anfang dieses Jahres konnte er zwei erfolgreiche Aufenthalte seiner Tochter bei sich genießen, wobei sie einmal fast zwei Wochen lang beim Vater gewohnt hat. Nach diesen Aufenthalten hat die Ex-Frau wieder den Kontakt abgebrochen – ohne triftigen Grund. Nach mehreren Versuchen seitens Herrn Yufanyis, mit seiner Tochter zu telefonieren, haben die weiße Großmutter und seine Ex-Frau den Kontakt abermals unterbunden. Auch Versuche durch Verwandte von Herrn Yufanyi, die Ex-Frau und Tochter zu erreichen, sind mittlerweile fehlgeschlagen.

Inzwischen wurden von Seiten der zuständigen Finanzdirektion Niedersachsen die ausstehenden Verfahrenskosten gefordert, die Herr Yufanyi nicht bereit ist zu zahlen, weil er die Entscheidung über den Sorgerechtsentzug damit anerkennen würde.

Während der drei Jahre, die Herr Yufanyi nicht mit seiner Tochter in Kontakt bleiben konnte, versuchte der Gerichtsvollzieher in Göttingen, Herrn Yufanyi zu verhaften, um die ausstehenden Gerichtskosten durch eine Beugehaft zu erzwingen. Wegen einer erfolgreichen Fax- und Telefonkampagne blieb dieses Unterfangen ohne Erfolg. Nachdem Herr Yufanyi nach Berlin umgezogen ist und eine neue Familie gegründet hat, betreibt nun der Gerichtsvollzieher aus Göttingen durch eine Gerichtvollzieherin in Berlin Herrn Yufanyis Verhaftung(siehe: http://yufanyi.blogsport.de/2010/09/09/aktueller-haftbefehl-und-durchfuehrung/).

Obwohl Herr Yufanyi das Sorgerecht für seine Tochter verloren hat und seine Tochter ihn als Vater verloren hat, soll er noch dafür bestraft werden, dass er die ungerechte und rassistische Entscheidung des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts nicht akzeptieren will.

Ziel des Haftbefehls ist es, dass Herr Yufanyi irgendwann in naher Zeit verhaftet werden soll, um ihn zu zwingen, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen und die Rechtsanwaltskosten seiner Ex-Frau zu bezahlen. Doch Herr Yufanyi wird sich diesem Ansinnen auch weiterhin widersetzen und auf sein Recht, seine Tochter zu erziehen und auf dem Recht Anna Nulias, durch beide Eltern erzogen zu werden, bestehen. In einer überwiegend weißen Umgebung ist der Vater die einzige Person, die dem Kind Schwarzes Bewusst- und Selbstbewusstsein geben kann.

Obwohl ihm Haft bis zu sechs Monaten droht, ist Herr Yufanyi nach wie vor bereit, ins Gefängnis zu gehen und die Entscheidung der deutschen rassistischen Familienpolitik nicht zu akzeptieren.

Während Sarrazin redet, handelt der deutsche Staat!

Es ist nicht das erste Mal, dass der deutsche Staat versucht, Herrn Yufanyi zu verhaften, weil er für seine Rechte kämpft. Er wurde 2003 bestraft, weil er sich gegen das rassistische Sondergesetz der Residenzpflicht für Asylbewerber zur Wehr gesetzt hat (mehr dazu: http://thecaravan.org/cornelius_yufanyi_haftbefehl).

Weil wir Herrn Yufanyis Vaterrechte verteidigen, fordern wir dazu auf, bei der Vollstreckungssachbearbeiterin, GVin Schweigel, gegen die Verhaftung von Yufanyi Movuh Mbolo zu protestieren.

Protestfaxe und Mails bitte an:

GVin Frau Schweigel
Friedenfelser Str. 35
12279 Berlin-Marienfelde
Fax: 030-710979 23 AG Berlin-Neukölln
Email: schweigel@gvzentrale.de

Eine Kopie des Faxes bitte an: the_voice_berlin@gmx.de, The VOICE Berlin.

Weitere Informationen:

http://yufanyi.blogsport.de/2007/10/16/meine-beweggruende/
http://thevoiceforum.org/node/305
http://www.thevoiceforum.org/node/676

Video: http://www.youtube.com/watch?v=oi9h71sVfmI

Musterbrief

GVin Frau Schweigel
Friedenfelser Str. 35
12279 Berlin-Marienfelde
Fax: 030-710979 23 AG Berlin-Neukölln
Email: schweigel@gvzentrale.de

Betr.: Haftbefehl gegen Herrn Yufanyi – DR II 1018/10 wegen des Verhaftungsantrag der Oberfinanzdirektion Niedersachsen wegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 16.04.2007.

Sehr geehrte Frau Schweigel,

ich/wir finden es nicht hinnehmbar, dass Herrn Yufanyi nicht nur das Sorgerecht für seine Tochter entzogen wurde, wodurch seine Tochter ihn als Vater verloren hat, sondern dass Herr Yufanyi darüber hinaus auch noch dafür bestraft werden soll, dass er die ungerechte und rassistische Entscheidung des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts nicht akzeptieren will. Seit mehr als drei Jahren hat seine Tochter nur wenig Kontakt zu ihm und seit Juli 2007 hat die Mutter von Herrn Yufanyis Tochter jegliche Regelung des Gerichts missachtet, indem sie sich erst mit der Tochter über zwei Jahre lang in Mexiko aufhielt und nun, nach ihrer Rückkehr, nicht will, dass er wirklichen Kontakt hat und Verantwortung übernimmt. Das Recht des Kindes auf beide Eltern wird hier klar missachtet, obwohl das Gericht angeblich zum Wohl des Kindes entschieden hatte. Herr Yufanyi wurde ein Tag pro Woche Besuchsrecht zugestanden, diese Möglichkeit wird seit drei Jahren durch die Mutter ausgehebelt.

Ich/wir stehen hinter Herrn Yufanyis Entscheidung. Um ein Vater zu sein und um das Recht seiner Tochter auf einen Vater zu wahren, brauchen beide die Möglichkeit, einander zu sehen, wann immer sie wollen. Herr Yufanyi ist als Vater eine wichtige Bezugsperson für Anna Nulia Yufanyi Movuh, um ihr den afrikanischen Teil ihrer Identität zu vermitteln.

Dass Herr Yufanyi die Kosten für ein Gerichtsverfahren nicht zahlen kann, durch das ihm und seiner Tochter diese Rechte abgesprochen worden sind, ist nur konsequent.

Wenn Herr Yufanyi verhaftet wird, werde/n ich/wir politisch alles einsetzen, dass sein Recht und das Recht seines Kindes aufrechterhalten werden.

Ich/Wir fordere/n Sie daher auf, diesen Haftbefehl nicht umzusetzen und sich vielmehr für seine Aufhebung und für die Rückführung von Herrn Yufanyis Tochter einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

The future

The future

Aktueller Haftbefehl und Durchführung

Haftbefehl Durchführung

Letter from Kerstin 2009

Kerstin – Oct 29 2009

Thanks for your quick mail. I am glad that you liked the pictures. I would say it was a nice party and good for Nulia to get into contact with her new classmates. That you called her was very good for her. Her friends were very interested that her father called from Africa and Nulia felt very pleased.
Concerning Nulia I can tell you that I also wish that we both could be a team of parents for her and we could make a new beginning. A lot of things went very wrong with us and I am very sorry that it had to come so far. Passing the time, living abroad in a different culture let me understand a lot, and I hope you could also make more peace and forgive me my mistakes. Cornelius I am very sorry to give you so much pain.

The fight continues

PrisonAct

PrisonAct.

Fotos: http://flickr.com/photos/yufanyi/

Seit dem 21.12.2007 gibt es einen neuen Haftbefehl gegen Herrn Yufanyi. Diesmal soll er verhaftet werden, weil er sich weigert, die Rechtsanwaltskosten seiner Ex-Frau zu übernehmen und seine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Dafür soll er jetzt in Erzwingungshaft. Der Haftbefehl ist unter nachzulesen http://yufanyi.blogsport.de/images/HaftbefehlMbolo_00.pdf.

Seit mehr als einem Jahr hatte Herr Yufanyi keinen regelmäßigen Kontakt zu der gemeinsamen Tochter. Seit einigen Monaten gibt es überhaupt keine Kontaktmöglichkeit mehr. Die Ex-Frau ist mit der Tochter ins Ausland verzogen, ohne den Vater über den Aufenthaltsort zu informieren. Genauere Informationen zu den Hintergründen siehe unter:
http://yufanyi.blogsport.de/2007/09/16/deutsche-gerichte-helfen-mutter-bei-kindesentfuehrung

Herrn Yufanyi ist in einer ungerechten und fragwürdigen Entscheidung des Gerichts (http://yufanyi.blogsport.de/images/EndscheidungAmtsgerichtG.pdf), in der persönliche Diffamierungen und rassistische Argumentationsmuster der Exfrau als Entscheidungsgrundlage dienten, das gemeinsame Sorgerecht abgesprochen worden ist (http://yufanyi.blogsport.de/2007/10/16/beschwerdebegruendung). Allem Anschein nach diente das Verfahren dazu, Herrn Yufanyi und seine Tochter voneinander zu entfremden. Aus diesen Gründen weigert er sich, die Kosten zu übernehmen. Eine ausführliche Begründung können Sie unter http://yufanyi.blogsport.de/2007/10/16/meine-beweggruende nachlesen.

Herr Yufanyi hat seit einem Jahren überhaupt keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter und damit keine Möglichkeit mehr, ihr seine Familie und seine Herkunft, die auch ein Teil der Identität und Geschichte seiner Tochter ist, nahe zu bringen, was er vorher viereinhalb Jahre lang als seine Aufgabe wahrgenommen hat.

Das heißt also, Herr Yufanyi wird irgendwann in naher Zeit verhaftet werden, um ihn zu zwingen, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen und die Rechtsanwaltskosten seiner Ex-Frau zu bezahlen. Doch Herr Yufanyi wird sich nach wie (mehr dazu: http://yufanyi.blogsport.de/2008/01/22/beschwede-gegen-den-kostenfestsetzungsbeschluss vor weigern, genau dies zu tun.

Deshalb fordern wir dazu auf, beim Amtsgericht Göttingen, Vollstreckungsgericht, gegen die Verhaftung von Yufanyi Movuh Mbolo zu protestieren.

Protestfaxe bitte an:

Amtsgericht Götttingen
Gerichtsvollzieher Frank Lohse
Berliner Str. 8
37073 Göttingen
Fax: 0551-403-1300 AG Göttingen

Mehr Info: www.yufanyi.blogsport.de

Eine Kopie des Faxes bitte an Göttingen: 0551- 58898
The VOICE Göttingen

Musterbrief

Sehr geehrter Herr Lohse,

Betr.: Haftbefehl gegen Herrn Yufanyi – 44 F 76/05 S wegen des Kostenfestsetzunssbeschlusses vom 16.04.2007

Ich/wir finden es nicht hinnehmbar, dass Herr Yufanyi das Sorgerecht für seine Tochter verloren hat und dass seine Tochter ihn als Vater verloren hat und Herr Yufanyi auch noch dafür bestraft werden soll, dass er die ungerechte und rassistische Entscheidung des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts nicht akzeptieren will. Seit mehr als einem Jahr hat seine Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm und seit Juli 2007 hat die Mutter mit Herrn Yufanyis Tochter Deutschland verlassen. Das Recht des Kindes auf beide Eltern ist hier klar missachtet worden, obwohl das Gericht angeblich zum Wohl des Kindes entschieden hatte. Herr Yufanyi wurde ein Tag pro Woche Besuchsrecht zugestanden, diese Möglichkeit ist seit Juli letzten Jahres durch die Mutter endgültg ausgehebelt worden.

Ich/wir stehen hinter Herrn Yufanyis Entscheidung. Um ein Vater zu sein und um das Recht seiner Tochter auf einen Vater zu wahren, brauchen beide die Möglichkeit, einander zu sehen, wann immer sie wollen. Herr Yufanyi ist als Vater eine wichtige Bezugsperson für Anna Nulia Yufanyi Movuh, um ihr den afrikanischen Teil ihrer Identität zu vermitteln.

Wenn Herr Yufanyi verhaftet wird, werde ich/wir politisch alles einsetzen, dass sein Recht und das Recht seines Kindes aufrechterhalten wird.

Wir fordern Sie auf, diesen Haftbefehl nicht umzusetzen und aufzuheben, und sich für die Rückführung von Herrn Yufanyis Tochter einzusetzen.

Beschwede gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Cornelius Yufanyi
Von-Ossietzky-Str. 24
37085 Göttingen

Per Telefax
Amtsgericht Göttingen
-Familiengericht – 44 F 76/05 S
27.04.2007

Beschwede gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lege Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Göttingen ein.

Begründung:

Vor dem zweiten Beschluss des OLG Braunschweig (1 UF 11/07 – vom 07.03.2007) habe ich in „Mein Schlusswort“ vom 05.03.2007 folgendes geschrieben: „mit Bezug auf den Beschluss vom OLG Braunschweig möchte ich zunächst sagen, dass es mir ausserordentlich wichtig ist, die Beschwerde aufrecht zu erhalten, obwohl es mir finanziell nicht möglich ist, die Kosten hierfür aufzubringen bzw. ich auch nicht bereit bin, diese zu übernehmen“.

Diese Aussage erhalte ich aufrecht: ich bin weder finanziell in der Lage, noch besteht die Bereitschaft meinerseits die Prozesskosten zu übernehmen aufgrund der Art der getroffenen Entscheidung des OLG Braunschweig. Ich unterstütze weder rassistische Strukturen noch RassistInnen, die diese Strukturen ausnutzen. Ich werde nicht dafür bezahlen, dass mein Kind von mir weggenommen wird.

Ich habe keinen Vertrag mit der Antragsgegnerin darüber abgeschlossen, dass ich ihre Prozesskosten übernehmen werde.

Bis jetzt habe ich den ganzen Streit und den Prozess als eine private und familiäre Angelegenheit betrachtet, weil meine Existenz und die meines Kindes nicht unmittelbar in Gefahr standen. Jetzt fühle ich mich bedroht, und wenn meine Existenz in Frage steht, so betrifft das auch die Existenz meines Kindes. Deshalb kann ich diesen Streit nicht mehr als Privatangelegenheit betrachten und werde langsam gezwungen, mich öffenlich vor dem rassistischen System zu schützen. Ich bin kein Mensch, der Diskriminierung und Rassismus akzeptiert. Ich schütze mich nicht nur dagegen, ich kämpfe aktiv und politisch dagegen.

Ich weiß, dass zu den Prozesskosten noch mehr hinzu kommen wird: durch die Zwangsmassnahme, dass ich mein Kind jeden Samstag für 8 Stunden sehen oder 200 Euro Strafe bezahlen soll. Ich kann derartig rassistische Beschlüsse des Amtsgericht Göttingen bzw. OLG Braunschweig nicht respektieren. Ich warte.

Ich komme wieder zurück zu „Mein Schlusswort“, …“ dass diese Beschlüsse mich auch an die rassistischen Sondergesetze der Residenzpflicht erinnern (die nur für Flüchtlinge gelten), denen ich damals als Flüchtling unterlag und die als einziger Grund benutzt wurden, mich im Ausländerzentralregister als Kriminellen darzustellen“. Jetzt will man durch die Mutter und das Gericht für mich und mein Kind eine Bewegungsbeschränkung schaffen. Aber ohne mich. Wenn ich auch dieses Mal zu einem Kriminellen gemacht werde, weil ich die rassistische Entscheidung des Gerichtes (wovon ich überzeugt bin) nicht respektiere, dann bin ich darauf vorbereitet. Das wird auch in die Akten gehen, die ich für meine Tochter für die Zukunft bewahre“. Ich bleibe dabei.

Als Beilage schicke ich Ihnen ein Kopie von „Mein Schlusswort“, das ich an das OLG Braunschweig geschickt habe. Vielleicht haben Sie das noch nicht gelesen.

Hochachtungsvoll.

Yufanyi.

Kopie: RA Patrick Habor
RAin Patrycja Gerhardy